Sommerpause bis zum 5. August.
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Interviewpartner
im Beitrag „Kinderbetreuung: Leere Versprechen?“ des Wirtschaftsmagazins
„markt“ (WDR-Fernsehen) am 23.07.2012, 21:00-21:45 Uhr
Monaten soll es einen Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz geben. Mehr
ein Versprechen als echte Hilfe, sagen Experten, denn das Personal fehlt. Viele
Familien werden sich auf eine Betreuung durch eine Tagesmutter einstellen
müssen.
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Das kann teuer werden und den Kommunen neue Probleme schaffen – zugleich aber vielen Betroffenen auch neue Perspektiven eröffnen in einem Tätigkeitsfeld, das bislang fast vollständig im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit liegt: Gemeint sind die vielen Honorarkräfte, die im Ganztagsbereich der Schulen eingesetzt werden und ohne die hier nichts funktionieren würde.
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Vor kurzem wurde – mit einem kritischen Blick auf die zugegeben mehr als komplexe Berichterstattung über sozialpolitische Fragen – über eine Auseinandersetzung mit dem Thema „Qualitätsjournalismus“ berichtet. Es gibt in unseren Medien ganz wundervolle und besonders zu empfehlende Beispiele für das, was guter Journalismus leisten kann.
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Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Gesetzgeber in die Schranken gewiesen und der Untätigkeit überführt: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Ein zentraler und in dieser Schlichtheit so wichtiger Satz in der Erläuterung der heutigen Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Diskussion über den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter dreijährigen Kinder in den Untiefen der Wirklichkeit oder: Zwischen Skylla und Charybdis: