Studiogast
zum Thema „Rechtsanspruch auf Kita-Plätze“ in der Nachrichtensendung „17:30 Uhr
Rheinland-Pfalz/Hessen“ (SAT 1) am 20.03.2013, 17:30 – 18:00 Uhr
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Da diskutiert man derzeit landauf landab die Rettungsmodalitäten für Zypern, denen man 10 Mrd. Euro in Aussicht gestellt hat, bei einer „Eigenbeteiligung“ des Landes in Höhe von etwas mehr als 5 Mrd. Euro, die man ursprünglich den Konteninhabern in Form einer Zwangsabgabe entziehen wollte – ein Land mit einem Bruttoinlandsprodukt von 18 Mrd. Euro, in dem die Banken Sichteinlagen von Privatkunden und Firmen in Höhe von 47,4 Mrd. Euro haben, also mehr als 263 % der gesamten volkswirtschaftlichen Wertschöpfung des Inselstaates, basierend auf einem Geschäftsmodell mit extrem niedrigen Steuern für Unternehmen, einer bislang nicht vorhandenen Finanzkontrolle und vielen reichen Russen und anderen Oligarchen, die ihre euphemistisch „Fluchtgelder“ genannten Einkünfte aus nicht selten trüben Quellen auf der Insel geparkt haben.
Und in so einem Kontext – vor allem mit Blick auf die Beträge, um die es bei den Damen und Herren aus der Abteilung Euro-, Banken- und Systemrettung so geht – muss an dieser Stelle wieder einmal der Blick in die Untiefen der deutschen „Bildungsrepublik“ gerichtet werden – oder sollte man besser sagen: in die Abflusskanäle derselben?
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Studiogast
in der Sendung „Sitzenbleiben – Schaden oder Chance?“ des Wissenschaftsmagazins
„nano“ (3sat) am 19.03.2013, 18:30 – 19:00 Uhr
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Interviewpartner
im Beitrag „Kinderbetreuung: Das Kita-Chaos. Zu wenige Betreuungsplätze in NRW“
des Wirtschaftsmagazins „Markt“ (WDR-Fernsehen) am 18.03.2013, 21:00 – 21:45
Uhr
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Ab dem
1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr
einjähriges Kind. Aber schon jetzt führen viele Kitas in NRW ellenlange
Wartelisten, denn der Bedarf ist deutlich höher als das Angebot. Den Kommunen
läuft die Zeit davon – zum Sommer droht eine Klagewelle.

Das Thema „Minijobs“ bzw. die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung – landläufig als „400- bzw. neuerdings 450-Euro-Jobs“ bekannt – wurde diese Tage im Kontext der Erinnerungsbeiträge zu zehn Jahre „Agenda 2010“ immer wieder einmal erwähnt. Man darf und muss an dieser Stelle aber gleich darauf hinweisen, dass die „Hartz-Kommission“ in ihrem im August 2002 veröffentlichten Abschlussbericht eine Ausweitung der „Minijobs“ nur für den Bereich der Privathaushalte vorgeschlagen hatte, mit der Hoffnung, dort und damit die weit verbreitete Schwarzarbeit der Putzhilfen legalisieren zu können. Die damalige Schröder-Regierung hat dies dann aber generalisiert und in der Folge ist die geringfügige Beschäftigung – sowohl in ihrer Form der ausschließlichen wie aber auch in Gestalt der nebenberuflichen Beschäftigung auf dieser Basis – stark angestiegen. In den vergangenen Jahren wurden die „Minijobs“ immer wieder kritisch diskutiert, vor allem hinsichtlich der mit ihnen verbundenen „Verdrängungseffekte“ in bestimmten Branchen (Einzelhandel sowie Hotel- und Gaststättengewerbe seien hier als Beispiele genannt), also die Umwandlung „richtiger“, weil normal sozialversicherungspflichtiger Teilzeit und Vollzeit, wie auch hinsichtlich der negativen Effekte für Frauen, die einen großen Anteil der „Minijobs“ ausüben. Fast fünf Millionen Menschen haben ausschließlich einen oder zwei Minijobs, mehr als zwei Drittel von ihnen sind Frauen.
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In diesen Tagen wird anlässlich der „Agenda 2010“-Rede des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder im März 2003 viel berichtet über die vergangenen 10 Jahre und die Folgen vor allem der umfangreichen „Arbeitsmarktreformen“, die wohl auf ewig verbunden bleiben werden mit dem Namen „Hartz“. Ein wichtiger Bestandteil der „Hartz-Gesetze“ war die umfassende Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeit- oder Leiharbeit genannt. Der damalige „Superminister“ für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hatte elementare rechtliche Begrenzungen für die Leiharbeit beseitigt. Man stand damals gleichzeitig vor dem Problem, dass nach einer EU-Richtlinie für die Leiharbeit eigentlich „equal pay“ zu gelten habe, also gleiche Bezahlung wie für die Stammbelegschaft in den entleihenden Unternehmen – eigentlich, weil es natürlich wieder einmal eine Ausweichmöglichkeit gab und gibt, die darin besteht, dass von dem „equal pay“-Grundsatz dann abgewichen werden kann, wenn es für die Leiharbeit eine eigene tarifvertragliche Regelung gibt.
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