Das Bundesarbeitsgericht verweigert sich. Definition und Sanktionierung einer nicht mehr „vorübergehenden“ Leiharbeit ist Aufgabe des Gesetzgebers. Jetzt bleibt – wie so oft – die Hoffnung.
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Die Frauen, die Lohnlücke zu den Männern und – ach, die Statistik.
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Gutes tun – und wer zahlt? Unangenehme Fragen am Beispiel der Pflegeheime.
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Väter beziehen immer häufiger, aber auch immer kürzer Elterngeld.
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Hunderttausende Solo-Selbständige haben nichts vom Mindestlohn. Das ist ein Problem. Aber kein Problem des Mindestlohns.
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06.12.2013, Mainz

„Zukunft der Beschäftigungsverhältnisse – Die da draußen (in der Cloud), wir hier drinnen (im Tarifvertrag)“

Vortrag auf dem „Betriebs- und Personalräteforum 2013: Zukunft der Arbeit“ der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz