28.09.2018, Remagen

„Die Pflege alter Menschen mal nicht als Pflegenotstand: Gibt es gute Beispiele für eine würdevolle Pflege und was hat das mit uns zu tun?“

Vortrag im Rahmen der Veranstaltung „20 Jahre RheinAhrCampus 1998-2018“

Bohren geht immer. Die zahnärztliche Einzelpraxis als Auslaufmodell in Zeiten des „Dentalbusiness“ und der heuschreckenfinanzierten renditeträchtigen Bohr-Kombinate?
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Interviewpartner im Beitrag „Arm durch Krankheit: Trotz Erwerbsminderungsrente stehen Millionen vor Altersarmut“ des Politikmagazins „Report Mainz“ (ARD) am 25.09.2018
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»1,8 Millionen gibt es in Deutschland. Weil sie früher in Rente gehen, müssen sie Abschläge bis über 10 Prozent in Kauf nehmen. Dann bleiben ihnen im Durchschnitt 716 Euro im Monat – ein Betrag weit unter der Armutsgrenze. Fast 15 % der Erwerbsminderungsrentner müssen mit Sozialhilfeleistungen aufstocken. Die Bundesregierung will die Leistungen für Erwerbsminderungsrentner jetzt verbessern. Die Idee: Bisher werden Erwerbsminderungsrentner so gestellt, als hätten sie bis 62 gearbeitet. Auch wenn sie durch Krankheit früher aus dem Beruf ausgestiegen sind. Ab 2019 sollen sie so viel Rente erhalten, als ob sie bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet hätten, also zunächst bis 65 Jahre und 8 Monate. Das soll im Monat rund 70 Euro mehr bringen.
Das würde vielen Rentnern helfen. Aber die neue Regelung gilt nur für Neurentner, nicht für diejenigen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen. Das kritisieren die großen Sozialverbände in Deutschland, VDK und SoVD, weil 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner in der Armutsfalle bleiben.«

Zu der Thematik auch dieser Beitrag:
Stefan Sell (2018): Stabilisierung und Verbesserung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung: Ein Gesetzentwurf und seine Untiefen am Beispiel der Erwerbsminderungsrente, in: Aktuelle Sozialpolitik, 03.09.2018

Menschen ganz unten und solche, die dauerhaft in der Schattenwelt darüber leben müssen. Von polnischen Obdachlosen und dem Prekariat.
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24.09.2018, Berlin

Einzelsachverständiger im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zum Thema Mindestlohn

Das Thema Mindestlohn beschäftigt den Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer öffentlichen Anhörung am Montag, 24. September 2018. Die geladenen Sachverständigen sollen drei Anträge der Linksfraktion und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bewerten.
Zusammenstellung der schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen