Interviewpartner im Beitrag „Diskriminierung im Jobcenter? Wie beim Kampf gegen Sozialleistungsmissbrauch Betroffene zur Zielscheibe werden“ (NDR Info) am 29.07.2019
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»Sozialleistungen sind für viele Menschen in Deutschland überlebenswichtig. Weil sie ihren Lebensunterhalt nicht allein mit eigener Arbeitskraft bestreiten können. Das weckt Begehrlichkeiten mit der Frage, wie viel denn der Staat über Sozialsysteme umverteilen soll. Und es schürt immer wieder Argwohn – den Argwohn der Gebenden, dass Sozialleistungen missbräuchlich ausgenutzt werden und den Argwohn der Nehmenden, dass zustehende Leistungen gezielt verwehrt werden. Sebastian Friedrich ist auf solche Fälle gestoßen. Sie spielen in norddeutschen Jobcentern, aber nicht nur dort. Sie handeln von Rumänen und Bulgaren – seit 2014 gilt auch für sie die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU – und von deutschen Arbeitsvermittlern. Eine interne Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit – 27 Seiten eng geschrieben – erzeugt Ärger und Verwirrung. Der Titel: „Arbeitshilfe zur Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger“. Was steckt dahinter? Welche Banden sind gemeint – und gibt es womöglich deutsche Profiteure?«

Interview zum Thema „Tarifabschluss im Einzelhandel – und warum bei weitem nicht alle Beschäftigten davon profitieren“ (SWR aktuell Wirtschaft) am 09.07.2019
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Interview zum Thema „Mindestlohn schafft Arbeitsplätze“ (SWR aktuell) am 03.07.2019
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Studiogast in der Sendung „Mythos Fachkräftemangel“ des Wirtschaftsmagazins „makro“ (3sat) am 07.06.2019
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Interviewpartner im Beitrag „Betriebsrenten als Mogelpackung“ des Politikmagazins „Frontal 21“ (ZDF) am 04.06.2019
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»Millionen Betriebsrentner und Bezieher von Direktversicherungen zur Altersvorsorge in Deutschland zahlen doppelt Sozialbeiträge, einige sogar dreifach. Denn seit 2004 gilt das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Grund für die Einführung waren die leeren Sozialkassen – vor allem die gesetzlichen Krankenkassen brauchten Geld. Mit den Stimmen der Union beschloss die rot-grüne Koalition damals, dass Betriebsrentner, zu denen auch Direktversicherte zählen, nicht nur den Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Das bedeutet, bei der betrieblichen Zusatzvorsorge werden statt etwa zehn Prozent nun also fast 20 Prozent abgezogen – sogar rückwirkend für Betriebsrenten, die vor 2004 abgeschlossen wurden. So sind auch Versicherte betroffen, deren Einkommen bereits in der Ansparphase verbeitragt wurden. Bei Auszahlung ihrer angesparten betrieblichen Altersvorsorge müssen sie nun erneut zahlen.«

Ausführliche Hintergrundinformationen zu diesem Thema:
➔ Stefan Sell (2019):
Doppelt verbeitragte Betriebsrentner und ein (nicht nur) Merkel-Basta-Nein, in: Aktuelle Sozialpolitik, 03.04.2019

Interview im Beitrag „Budget und Bedürftigkeit – Die GroKo streitet über die Grundrente“ (hr-iNFO) am 22.05.2019
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Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hat sein Konzept zur Finanzierung der geplanten Grundrente präsentiert. Die CDU lehnt die Pläne ab. Der Streit geht vor allem über die Bedürftigkeitsprüfung. Sie ist in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben. Die SPD will auf sie verzichten. Die Union beharrt darauf.