Wieder einmal muss man sich die Augen reiben angesichts der schrillen Debatte über einen (erneut) kurz bevorstehenden Untergang des Abendlandes, zumindest in der Form, wie sich manche Apologeten einer angeblich heilen und „natürlichen“ Familienwelt das Abendland so vorstellen: Gemeint ist die Diskussion über den Umgang mit den Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Gefolge einer weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Formenkreis der Gleichstellung hetero- und homosexueller Partnerschaften, hier vom 19. Februar 2013.
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Am Freitag hat eine Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat dem Entwurf eines Mindestlohngesetzes der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein zugestimmt. Diese Entscheidung hat eine weitere Runde im hitzigen Streit über das Für und Wider eines gesetzlichen Mindestlohnes eröffnet. Man könnte es sich an dieser Stelle einfach machen und darauf verweisen, dass der Beschluss der Mehrheit des Bundesrates weniger als Signal für einen nun unmittelbar bevorstehenden Mindestlohn zu werten ist, sondern als Teil der an Fahrt gewinnenden Wahlkampfstrategie der Oppositionsparteien SPD und Grüne, die mit dem Thema Mindestlohn die Bundesregierung in die Ecke treiben wollen.
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Von einer schönen Geschichte aus den Tiefen der Unterstützungspraxis für Familien vor Ort berichtet ein Artikel am Beispiel der Stadt Leipzig. Dieser Beitrag ist zum einen deshalb so lehrreich, weil hier ganz praktisch die Bedeutung des konkreten Engagements im „Sozialraum“ herausgearbeitet wird, zum anderen aber muss man neben den Tiefen auch die Untiefen zur Kenntnis nehmen, denen sich die ausgesetzt sehen, die hier ganz handfest die Lebensbedingungen von Menschen verbessern wollen und damit im wahrsten Sinne des Wortes das Gemeinwohl bedienen.
Fangen wir mit der „schönen Seite“ der Geschichte an.
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Interview zum Thema „Von Arbeit leben. Bundesrat fordert flächendeckenden Mindestlohn“ im Wirtschaftsmagazin „Profit“ (WDR 5) am 01.03.2013, 18:05 – 18:30 Uhr
Haareschneiden für 2,50 € pro Stunde, Schweine zerlegen für 3,10 €, Gebäude bewachen für 4,40 € – immer weniger Menschen können selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung nicht von ihrer Arbeit leben oder gar eine Familie ernähren. Deshalb hat der Bundesrat heute, 01.03.13, auf Initiative von SPD und Grünen einen Gesetzesentwurf für einen bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro beschlossen. Doch wird dieses Gesetz das Problem beheben? Wie unterscheidet sich diese Initiative von den Plänen der schwarz-gelben Bundesregierung in Sachen Mindestlohn?
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Interviewpartner
im Beitrag „Bundesrat für Mindestlohn“ in der Nachrichtensendung „ARTE Journal. Das europäische Nachrichtenmagazin“
(ARTE) am 01.03.2013, 12:50 – 13:10 Uhr
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Interviewpartner
im Beitrag „Für und wider Leiharbeit“ im „mittagsmagazin“ (ARD) am 28.02.2013,
13:00-14:00 Uhr
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