Das Motto kennt jeder: „Frechheit siegt“. Leider, muss man als zivilisierter Mensch, der sich an das Ende der Schlange stellt und wartet genau so denken wie als aufmerksamer Beobachter der deutschen Arbeitsmarktpolitik.
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Betriebliche Altersversorgung in der kritischen Diskussion – die „dritte Säule“ der Alterssicherung tut sich schwer.
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Diese Tage kann man an zwei Beispielen aus dem Ozean an möglichen Beispielen das illustrieren, was in der verquast daherkommenden Sprache der Sozialwissenschaftler „Globalisierung der Verwertung des Faktors Arbeit“ genannt wird: Die aktuellen Vorkommnisse in Bangladesch und in Katar stehen paradigmatisch für die beiden Seiten einer Medaille: Zum einen – dafür sei Bangladesch genannt – kommt die Arbeit zu den billigsten Arbeitskräften und zum anderen – das kann man am Beispiel Katar aufzeigen – kommen die billigsten Arbeitskräfte dahin, wo die Arbeit ist. Beide Seiten dieser Medaille führen zu einer unmenschlichen Vernutzung der Menschen, die in Wahrheit den „Faktor Arbeit“ ausmachen.
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Mehr als nur ein Blick in die Glaskugel: IAB-Prognose zur Arbeitsmarktentwicklung 2013/14 – und einige Schlussfolgerungen für die Arbeitsmarktpolitik.
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27.09.2013, Dortmund

„Kein Menschenrecht auf Arbeit für Langzeitarbeitslose? Für eine Erneuerung der Arbeitsmarktpolitik“

Vortrag auf der Bundestagung 2013 der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: „Wohnungslosenhilfe mischt sich ein. Strategien gegen zunehmende Armut und sozialen Ausschluss“

Das Thema Werkverträge hat in den vergangenen Monaten kontinuierlich an Fahrt aufgenommen – nicht mit Blick auf die vielen ganz legalen und sinnvollen Werkverträge, die tagtäglich in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft abgeschlossen werden (müssen und auch weiterhin sollen), sondern mit Blick auf eine Instrumentalisierung der Rechtshülle Werkvertrag zum Zwecke des Lohndumping. In diesen Fällen geht es oftmals um den Tatbestand, dass das, was als Werkvertrag ausgewiesen wird, in Wirklichkeit eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung darstellt.
Jetzt gibt es eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die dem Missbrauch der Werkverträge Grenzen setzen kann und wird.
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