27.09.2013, Dortmund

„Kein Menschenrecht auf Arbeit für Langzeitarbeitslose? Für eine Erneuerung der Arbeitsmarktpolitik“

Vortrag auf der Bundestagung 2013 der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: „Wohnungslosenhilfe mischt sich ein. Strategien gegen zunehmende Armut und sozialen Ausschluss“

Das Thema Werkverträge hat in den vergangenen Monaten kontinuierlich an Fahrt aufgenommen – nicht mit Blick auf die vielen ganz legalen und sinnvollen Werkverträge, die tagtäglich in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft abgeschlossen werden (müssen und auch weiterhin sollen), sondern mit Blick auf eine Instrumentalisierung der Rechtshülle Werkvertrag zum Zwecke des Lohndumping. In diesen Fällen geht es oftmals um den Tatbestand, dass das, was als Werkvertrag ausgewiesen wird, in Wirklichkeit eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung darstellt.
Jetzt gibt es eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die dem Missbrauch der Werkverträge Grenzen setzen kann und wird.
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Da ist er schon, der Mindestlohn. Bevor sich die Parteien nach der Bundestagswahl überhaupt sortiert haben, wird schon wieder mit Studien hantiert.
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Die meisten werden sie kennen – Menschen, die in den Mülleimern am Flughafen oder in der Stadt nach verwertbaren Material suchen, vor allem Pfandflaschen, die man zu Geld machen kann. Für die einen stehen diese Menschen stellvertretend für Armut und bittere Not und für ein Verhalten, für das man sich selbst schämen würde, die anderen sehen darin wenigstens noch Ansätze der Selbsthilfe und der Verwertung von dem, was die Konsumgesellschaft so ausspuckt. Und dann gibt es auch noch Sozialwissenschaftler, die diese Menschen „studieren“ und dabei feststellen, dass es selbst in diesem Segment ganz unten so etwas wie eine Hierarchie zwischen den Flaschensammlern gibt. Aber darum soll es hier nicht weiter gehen.
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