Interviewpartner im Beitrag „Normenkontrollrat übt beim Mindestlohngesetz scharfe Kritik an Regierung“ von Radio Stimme Russlands am 17.04.2014
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Stefan Sell
Die Pflege durch Angehörige wird vom Staat schlechter honoriert als die von professionellen Kräften. Und das ist in Ordnung, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. »Wer ein Familienmitglied zu Hause pflegt, hat keinen Anspruch auf eine gleich hohe Vergütung wie eine professionelle Pflegekraft.«
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Der gesetzliche Mindestlohn wird in die Mangel genommen – jetzt gibt es sogar angeblich eine „Ohrfeige“ für die Bundesregierung. Zur Kritik des „Normenkontrollrats“ an dem Gesetzentwurf zum Mindestlohn.
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Immer diese Studien. Eine sagt angeblich, der Mindestlohn verfehlt sein Ziel. Wirklich?
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Wie „gewöhnliche“ Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Von der Sonnenseite berufsständischer Versorgungswerke in das Schattenreich der „Staatsrente“? Aufruhr (nicht nur) bei den Anwälten.
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Das Schulwesen ist in vielfacher Hinsicht eine eigentümliche Welt. Wenn über die dort tätigen Lehrer diskutiert wird, dann kommt oftmals zuerst der Hinweis auf den Beamtenstatus, den man – mit guten Gründen – durchaus kritisch sehen kann. Aber viel zu selten wird thematisiert, dass es neben den Lebenslänglichen auch eine – in vielen Bundesländern wachsende – Schicht an überaus prekär beschäftigten Lehrkräften gibt.
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„Geben wir jungen, arbeitslosen Europäern auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Perspektive!“, das sei „gelebte europäische Solidarität“, so Ende 2012 die nunmehr amtsausgetauschte damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen. „Es darf keine verlorene Generation geben“, so die damalige und immer noch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Hört, hört. Ein edles Unterfangen.
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Studiogast zum Thema „Keine Nachtschicht bei Krankheit? Im Streit um Nachtarbeit hat das Bundesarbeitsgericht die Rechte der Schichtarbeiter erheblich gestärkt“ beim Wirtschaftsmagazin „WISO“ (ZDF) am 14.04.2014, 19:20 – 20:00 Uhr
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Interview zu Thema „Es begann mit 25 DM pro Kind. Vor 50 Jahren wurde das Kindergeld eingeführt“ im Deutschlandradio Kultur am 14.04.2014, 11:07 – 11:20 Uhr
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Ausprobieren, hängen bleiben und alles wird gut? Es gibt einen „Klebeeffekt“ der Leiharbeit – in der Leiharbeit. Sonst kaum.
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Die Folgen einer Art „Sado-Maso-Rechtsprechung“: Selbstausbeutung ist keine Ausbeutung oder: Selbst schuld, wenn man dafür arbeiten geht. So jedenfalls könnte man die Quintessenz eines Urteils des Arbeitsgerichts in Cottbus zusammenfassen. 1,54 und 1,65 Euro sind als Stundenlohn für Bürokräfte, die bei einem Rechtsanwalt arbeiten, genug. Zu diesem Ergebnis kommt eine Entscheidung des Arbeitsgerichts in Cottbus.
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