Vom Landesarbeitsgericht zum Bundesarbeitsgericht und wieder zurück. Aber es bleibt dabei: Mindestlohn für „24-Stunden-Betreuungskräfte“

Ein Update aus einem Teil der Schattenwelt des deutschen Pflegesystems: Der Mindestlohnanspruch in der unmöglichen 24-Stunden-Betreuung bleibt
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