Also wenn schon gestreikt wird, dann nur organisiert und unter Aufsicht „seriöser“ Gewerkschaften, aber doch nicht „wild“

„Wilde Streiks“ scheitern weiterhin an der jahrzehntelang zementierten Abwehrfront des deutschen Arbeitsrechts: Die Kündigungen nach einem „wildem Streik“ beim Lebensmittellieferdienst Gorillas in Berlin sind zulässig
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