21.10.2019, Berlin

Einzelsachverständiger bei der öffentlichen Anhörung zu einer Nachunternehmer­haftung für die Paketbranche des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages

»Die Bundesregierung will eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten einführen. Ihr Entwurf eines Paketboten-Schutz-Gesetzes (19/13958) ist am Montag, 21. Oktober 2019, zusammen mit Anträgen der Linken (19/14022) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/13390) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.«