21.10.2019, Berlin
Einzelsachverständiger bei der öffentlichen Anhörung zu einer Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages
»Die Bundesregierung will eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten einführen. Ihr Entwurf eines Paketboten-Schutz-Gesetzes (19/13958) ist am Montag, 21. Oktober 2019, zusammen mit Anträgen der Linken (19/14022) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/13390) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.«