Interviewpartner im Beitrag „Betriebsrenten als Mogelpackung“ des Politikmagazins „Frontal 21“ (ZDF) am 04.06.2019
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»Millionen Betriebsrentner und Bezieher von Direktversicherungen zur Altersvorsorge in Deutschland zahlen doppelt Sozialbeiträge, einige sogar dreifach. Denn seit 2004 gilt das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Grund für die Einführung waren die leeren Sozialkassen – vor allem die gesetzlichen Krankenkassen brauchten Geld. Mit den Stimmen der Union beschloss die rot-grüne Koalition damals, dass Betriebsrentner, zu denen auch Direktversicherte zählen, nicht nur den Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten müssen, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Das bedeutet, bei der betrieblichen Zusatzvorsorge werden statt etwa zehn Prozent nun also fast 20 Prozent abgezogen – sogar rückwirkend für Betriebsrenten, die vor 2004 abgeschlossen wurden. So sind auch Versicherte betroffen, deren Einkommen bereits in der Ansparphase verbeitragt wurden. Bei Auszahlung ihrer angesparten betrieblichen Altersvorsorge müssen sie nun erneut zahlen.«

Ausführliche Hintergrundinformationen zu diesem Thema:
➔ Stefan Sell (2019):
Doppelt verbeitragte Betriebsrentner und ein (nicht nur) Merkel-Basta-Nein, in: Aktuelle Sozialpolitik, 03.04.2019