Was für eine „überraschende“ Meldung: „Kommunen befürchten Betreuungsgeld-Missbrauch“:
>> Das Betreuungsgeld soll ab August 2013 bezahlt werden. Doch ob ein Kind, dessen Eltern die Leistung in Anspruch nehmen, tatsächlich keine öffentliche Kita besucht, lässt sich gar nicht kontrollieren. <<
Auf genau diesen Aspekt wurde beispielsweise auf dieser Seite schon im September hingewiesen: http://www.facebook.com/aktuelle.sozialpolitik/posts/464757666880801. Ich habe damals vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs kommentiert:
>> Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass man die Leistung bekommt, wenn keine öffentlich geförderte Betreuung in einer Kita oder in der Tagespflege in Anspruch genommen wird – das hört sich so einfach an, bedeutet aber in der Praxis einen erheblichen Aufwand, denn es ist gerade nicht so, dass in den Kommunen zentral erfasst ist, welches Kind wo oder nicht in öffentlicher Förderung betreut wird. Das muss alles erst aufgebaut werden. Und dann muss ja regelmäßig überprüft werden, ob sich die Leistungsvoraussetzungen verändert haben. Wenn man das jetzt weiter aufweicht und sagt, eine Halbtags-Betreuung ist unschädlich für den Bezug der neuen Leistung, dann muss man erst einmal genau definieren, was eine Halbtags-Betreuung ist (und wann nicht mehr) und hier ebenfalls Abweichungen regelmäßig erfassen. Und wenn die mal vorübergehend mehr in Anspruch nehmen? Oh Gott, Fragen über Fragen, die sich die Theoretiker gar nicht vorstellen wollen, die sich aber in der Praxis einfach stellen. <<
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