Der Tod hält sich an keine Regeln – auch nicht an eine „obere Grenzverweildauer“. Die aber ist nunmehr hoch relevant für die so wichtige Arbeit in der Palliativmedizin in den Krankenhäusern, denn jetzt gibt es selbst für diesen Bereich „Fallpauschalen“, mit denen die Leistungen abgegolten werden. Wir müssen also über eine Art „Kostenpauschalen für Sterbende“ sprechen, die nach den gleichen Prinzipien kalkuliert und bepreist wird wie eine Fallpauschale für die Entfernung des Blinddarms. Man schaut sich also die Kostenstrukturen in ausgewählten Krankenhäusern an und bildet daraus abgeleitet eine „durchschnittskostenkalkulierte Fallpauschale“. Dieser technisch-kalte Ausdruck offenbart dann auch schon die ganze Dramatik, die jedes Krankenhaus in diesem Land seit Jahren hinsichtlich der allermeisten Leistungen gewohnt ist: Durchschnitte haben es an sich, dass manche unter ihnen und andere über ihnen liegen, was bedeutet: Auch wenn eine Fallpauschalenfinanzierung die Durchschnittskosten korrekt abzubilden in der Lage ist, wird es „Gewinner“ und „Verlierer“ geben, also Kliniken, die niedrigere Kosten haben und dadurch Gewinne realisieren und eben auch Kliniken, deren Kosten aus welchen Gründen auch immer über den Fallpauschalen liegen.

>> mehr