Zuweilen kann man schon – in einem ersten emotionalen Impuls – auf den Gedanken kommen, im nächsten Leben wird man Jurist. Denn die machen aus allem ein Geschäftsfeld, nehmen dann ordentliche Honorare und lassen sich nicht abspeisen mit warmen Worten und einem dahingehauchten Danke für aufklärerische Beiträge. Was man gerade aktuell beobachten kann am Beispiel des anstehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der zum 1. August 2013 nach einer langjährigen Übergangszeit scharf gestellt wird und der seit Monaten für Aufregung und Diskussionen sorgt, denn offensichtlich werden einige, wenn nicht sehr viele Kommunen erhebliche Probleme haben, diesen Rechtsanspruch auch erfüllen zu können. Da tauchen im Netz die ersten Webseiten von Anwaltskanzleien auf, die sogleich ein großartiges Geschäft wittern mit frustrierten Eltern, die partout keinen Platz bekommen und die sich durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht etwas versprechen.
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