Immer dieser Mindestlohn. Es gehört keine prognostische Kraft dazu, hier eines der Themenschlachtfelder des anlaufenden Bundestagswahlkampfs zu identifizieren. Genau vor diesem Hintergrund sind die neuerlichen Ankündigungen – denn um mehr handelt es sich (noch) nicht – seitens der CDU zu sehen, „Lohnuntergrenzen“ (und zwar ziemlich viele, wenn man dem bisherigen Konzept folgt) in den Bereichen und Regionen von Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften festlegen zu lassen, in denen es keine tarifvertraglichen Regelungen gibt. Die beiden Oppositionsparteien SPD und Grüne wie auch der DGB werben hingegen für eine Zahl: 8,50 Euro pro Stunde und dies als „gesetzlicher Mindestlohn“ für alle und jeden. Die Linken tanzen mal wieder aus der Reihe und legen noch eine Schippe drauf: Bei Ihnen sind es 10 Euro.
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