Das Thema Werkverträge hat in den vergangenen Monaten kontinuierlich an Fahrt aufgenommen – nicht mit Blick auf die vielen ganz legalen und sinnvollen Werkverträge, die tagtäglich in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft abgeschlossen werden (müssen und auch weiterhin sollen), sondern mit Blick auf eine Instrumentalisierung der Rechtshülle Werkvertrag zum Zwecke des Lohndumping. In diesen Fällen geht es oftmals um den Tatbestand, dass das, was als Werkvertrag ausgewiesen wird, in Wirklichkeit eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung darstellt.
Jetzt gibt es eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, die dem Missbrauch der Werkverträge Grenzen setzen kann und wird.
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