Die Pflege durch Angehörige wird vom Staat schlechter honoriert als die von professionellen Kräften. Und das ist in Ordnung, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. »Wer ein Familienmitglied zu Hause pflegt, hat keinen Anspruch auf eine gleich hohe Vergütung wie eine professionelle Pflegekraft.«
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Der gesetzliche Mindestlohn wird in die Mangel genommen – jetzt gibt es sogar angeblich eine „Ohrfeige“ für die Bundesregierung. Zur Kritik des „Normenkontrollrats“ an dem Gesetzentwurf zum Mindestlohn.
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