in der Sendung „Sitzenbleiben – Schaden oder Chance?“ des Wissenschaftsmagazins
„nano“ (3sat) am 19.03.2013, 18:30 – 19:00 Uhr
Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften
Das Thema „Minijobs“ bzw. die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung – landläufig als „400- bzw. neuerdings 450-Euro-Jobs“ bekannt – wurde diese Tage im Kontext der Erinnerungsbeiträge zu zehn Jahre „Agenda 2010“ immer wieder einmal erwähnt. Man darf und muss an dieser Stelle aber gleich darauf hinweisen, dass die „Hartz-Kommission“ in ihrem im August 2002 veröffentlichten Abschlussbericht eine Ausweitung der „Minijobs“ nur für den Bereich der Privathaushalte vorgeschlagen hatte, mit der Hoffnung, dort und damit die weit verbreitete Schwarzarbeit der Putzhilfen legalisieren zu können. Die damalige Schröder-Regierung hat dies dann aber generalisiert und in der Folge ist die geringfügige Beschäftigung – sowohl in ihrer Form der ausschließlichen wie aber auch in Gestalt der nebenberuflichen Beschäftigung auf dieser Basis – stark angestiegen. In den vergangenen Jahren wurden die „Minijobs“ immer wieder kritisch diskutiert, vor allem hinsichtlich der mit ihnen verbundenen „Verdrängungseffekte“ in bestimmten Branchen (Einzelhandel sowie Hotel- und Gaststättengewerbe seien hier als Beispiele genannt), also die Umwandlung „richtiger“, weil normal sozialversicherungspflichtiger Teilzeit und Vollzeit, wie auch hinsichtlich der negativen Effekte für Frauen, die einen großen Anteil der „Minijobs“ ausüben. Fast fünf Millionen Menschen haben ausschließlich einen oder zwei Minijobs, mehr als zwei Drittel von ihnen sind Frauen.
>> mehr
In diesen Tagen wird anlässlich der „Agenda 2010“-Rede des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder im März 2003 viel berichtet über die vergangenen 10 Jahre und die Folgen vor allem der umfangreichen „Arbeitsmarktreformen“, die wohl auf ewig verbunden bleiben werden mit dem Namen „Hartz“. Ein wichtiger Bestandteil der „Hartz-Gesetze“ war die umfassende Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeit- oder Leiharbeit genannt. Der damalige „Superminister“ für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hatte elementare rechtliche Begrenzungen für die Leiharbeit beseitigt. Man stand damals gleichzeitig vor dem Problem, dass nach einer EU-Richtlinie für die Leiharbeit eigentlich „equal pay“ zu gelten habe, also gleiche Bezahlung wie für die Stammbelegschaft in den entleihenden Unternehmen – eigentlich, weil es natürlich wieder einmal eine Ausweichmöglichkeit gab und gibt, die darin besteht, dass von dem „equal pay“-Grundsatz dann abgewichen werden kann, wenn es für die Leiharbeit eine eigene tarifvertragliche Regelung gibt.
>> mehr