Der EuGH stärkt den Sozialschutz für Leiharbeiter im EU-Ausland und bremst Leiharbeitsfirmen aus, die nur dem Sozialdumping und der Wettbewerbsverzerrung dienen (sollen)

Sozialdumping durch den Import von Leiharbeitern aus anderen EU-Ländern: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bremst darauf spezialisierte Geschäftsmodelle aus
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