Der vereinfachte Zugang in das Hartz IV-System und die Frage nach dem „erheblichen Vermögen“

Wenn „im Einzelfall für jedermann offenkundig sei, dass Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt sind“, dann gibt es auch keinen vereinfachten Zugang in das Hartz IV-System. Aber was ist offenkundig?
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