Eine scheinbare Selbstverständlichkeit: Die sichere Unterbringung eines dementen Bewohners in einem Pflegeheim und die (im Ergebnis nicht nur) einzelfallbezogene Rechtsprechung zu einer unwahrscheinlichen Gefahr

Der an sich selbstverständliche Schutzauftrag von Pflegeheimen und wenn eine unwahrscheinliche Gefahr zum realen Einzelfall wird. Über so einen hat der Bundesgerichtshof geurteilt
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