Interview zum Thema Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen im Hartz IV-System: „Das ist ein Sowohl-als-auch-Urteil“ in der Nachrichtensendung „SWR Aktuell Rheinland-Pfalz“ (SWR-Fernsehen) am 05.11.2019
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»Ganz harte Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger darf es nach dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr geben. Doch das betreffe nur einen ganz kleinen Teil, sagt Arbeitsmarkt-Experte Stefan Sell. Der Großteil seien Meldeversäumnisse und die Sanktionen dazu seien vom Gericht ausgespart worden – und nicht nur das.«