In diesen Tagen wird anlässlich der „Agenda 2010“-Rede des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder im März 2003 viel berichtet über die vergangenen 10 Jahre und die Folgen vor allem der umfangreichen „Arbeitsmarktreformen“, die wohl auf ewig verbunden bleiben werden mit dem Namen „Hartz“. Ein wichtiger Bestandteil der „Hartz-Gesetze“ war die umfassende Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeit- oder Leiharbeit genannt. Der damalige „Superminister“ für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hatte elementare rechtliche Begrenzungen für die Leiharbeit beseitigt. Man stand damals gleichzeitig vor dem Problem, dass nach einer EU-Richtlinie für die Leiharbeit eigentlich „equal pay“ zu gelten habe, also gleiche Bezahlung wie für die Stammbelegschaft in den entleihenden Unternehmen – eigentlich, weil es natürlich wieder einmal eine Ausweichmöglichkeit gab und gibt, die darin besteht, dass von dem „equal pay“-Grundsatz dann abgewichen werden kann, wenn es für die Leiharbeit eine eigene tarifvertragliche Regelung gibt.
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