Ach ja, es ist schon ein Kreuz mit dem Recht oder was manche Juristen darunter verstehen. Nehmen wir – wieder einmal – den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der im August dieses Jahres in Kraft treten wird, soll, also eigentlich müsste … Warum der Schreibfluss hier durcheinander gerät, soll gleich erläutert werden. Aber zur Vorbereitung auf die anstehende Anstrengungsleistung sei an dieser Stelle ein Blick in das alltägliche Leben des Bürgers gestattet, der zugleich verdeutlichen kann, wie einfach doch das Recht so sein kann, wenn der Bürger der Adressat rechtlicher Ansprüche ist und der Staat derjenige, der profitiert.
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