Bekanntlich gibt es in der arbeitsmarktpolitische Diskussion in Deutschland zwei Debatten, die durchaus zusammenhängen: Zum einen über die Frage, ob und wenn ja, in welcher Höhe ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden sollte und zum anderen über das Phänomen der „Aufstocker“, also Menschen, die trotz Einkommen aus Erwerbsarbeit zusätzlich Leistungen aus dem Grundsicherungssystem beziehen, weil sie zu wenig verdienen. In diesem Kontext – es geht hier um Steuermittel von mehr als 10 Mrd. Euro pro Jahr – wird immer wieder und zu Recht darauf hingewiesen, dass die Aufstockung aus dem Hartz IV-System wie ein gigantisches „Kombilohnprogramm“ zugunsten der Arbeitgeber, die niedrigste Löhne zahlen, wirkt. Hier ist die Schnittstelle zum Themenfeld Mindestlohn, denn natürlich wird die Aufstockungsproblematik hinsichtlich der einen Dimension – also der Tatbestand, dass es sich um eine Sozialisierung eigentlich betrieblich zu tragender Kosten handelt – dann besonders verstärkt, wenn es für die Arbeitgeber keine Lohnuntergrenze gibt, an die sie gebunden sind oder werden. An dieser Stelle könnte ein Mindestlohn tatsächlich Abhilfe schaffen bzw. das Problem zumindest deutlich entschärfen.
Und immer wieder wird von den Befürwortern eines Mindestlohnes darauf hingewiesen, dass es einen solchen als allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in vielen anderen Ländern gibt, sogar im Herzland des Kapitalismus, den USA. Und auch dort wird über „Aufstocker“ diskutiert.
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