Immer wieder taucht seit einiger Zeit in der sozialpolitischen Diskussion der Begriff der „Energiearmut“ auf. Nun gibt es derzeit keine allgemein gültige Definition, der Begriff wurde und wird vor allem im Kontext der Debatte über die materielle Ausstattung der Menschen im Grundsicherungssystem (Hartz IV) sowie den Stromsperren verwendet. Zur vorläufigen Orientierung hinsichtlich des Begriffs kann eine in Großbritannien gebräuchliche Definition von Energiearmut herangezogen werden.
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