12.02.2014, Elsdorf

„Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsmarktpolitik unter besonderer Berücksichtigung der öffentlich geförderten Beschäftigung“

Vortrag bei der Tagung der Geschäftsführer der Jobcenter in Nordrhein-Westfalen

Das kostet (immer mehr) – aber wen? Die Pflegekosten und ihre Deckung.
» mehr

Diesseits der Schweizer Berge: Ein Bundespräsident trifft auf die „wirkliche Wirklichkeit“. In Mannheim. Und wir werden uns warm anziehen müssen. Vor der Europa-Wahl.
» mehr

Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach. In Deutschland gibt es für so gut wie alles irgendein Gesetz. So auch für das fundamentale Recht der Arbeitnehmer, einen Betriebsrat zu wählen, der ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten hat. Das hierfür einschlägige Gesetz heißt Betriebsverfassungsgesetz und bereits ganz vorne, im § 1 BetrVG findet man die folgende eindeutige Formulierung, die – wiederum eigentlich – keine Interpretation offen lässt: „In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“
Soweit die Theorie. Nicht nur die Geschichte, sondern auch die Gegenwart ist hingegen voll von Beispielen, dass Arbeitnehmern dieses fundamentale Recht vorenthalten wird bzw. dass Arbeitgeber versuchen, die Arbeit eines Betriebsrats zu stören.
» mehr

Sozialwissenschaftler beschäftigen sich berufsbedingt mit den unterschiedlichsten Ausformungen menschlichen Verhaltens in den jeweiligen Gesellschaften und sie versuchen, Entwicklungslinien und -muster zu identifizieren. Und um so ein – wie wir gleich sehen werden beunruhigendes – Entwicklungsmuster soll es sich bei dem „Young Adult Failure to Thrive Syndrome“ handeln. Immer mehr junge Menschen scheitern am Übergang von der Kindheit zum verantwortungsvollen, unabhängigen Erwachsenenleben.
» mehr

Interviewpartner im Beitrag „Wie die Job-Eingliederung älterer Arbeitsloser ins Leere führt“ des Politikmagazins „defacto“ (HR-Fernsehen) am 09.02.2014, 18:00 – 18:30 Uhr