Interviewpartner im Beitrag „Tarifverträge hebeln gesetzliche Schutzbestimmungen aus“ des Politikmagazins „Kontraste“ (ARD) am 31.08.2017
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Das galt lange als sicher: Wer nach Tarif bezahlt wird, der hat Glück, dem geht es gut! Anders als in den Unternehmen, die sich dem Tarif verweigern und in denen nur die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten werden. Doch viele Leiharbeiter mussten in der Vergangenheit feststellen, die gesetzlichen Mindeststandards sind besser als die Bedingungen, denen die Gewerkschaft bei den Tarifverhandlungen zugestimmt hat.