Deutscher Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Anhörung zu Leiharbeit und Werkverträgen am 17.10.2016

Die Bundesregierung will Leiharbeit auf ihre Kernfunktion beschränken und den Missbrauch von Werkverträgen verhindern. In dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (18/9232) bezeichnet sie die Arbeitnehmerüberlassung als „etablierte Form des flexiblen Personaleinsatzes“. Sie sei aber zu oft mit Unsicherheiten für die Arbeitnehmer verbunden, die auch bei längeren Einsätzen zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als die Stammbeschäftigten. Die geplante Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes steht zusammen mit Anträgen der Linken und der Grünen am Montag, 17. Oktober 2016, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. Die Sitzung unter Vorsitz von Kerstin Griese (SPD) beginnt um 12.30 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eineinhalb Stunden.

Missbrauch soll verhindert werden

Durch das Gesetz soll „die Funktion der Arbeitnehmerüberlassung als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung eines Arbeitskräftebedarfs geschärft, Missbrauch von Leiharbeit verhindert, die Stellung der Leiharbeitnehmer gestärkt und die Arbeit der Betriebsräte im Entleiherbetrieb erleichtert werden“, heißt es im Entwurf.

Zu den Werkverträgen schreibt die Bundesregierung, häufig würden Vertragskonstruktionen „bewusst oder in Unkenntnis der Rechtslage“ als Werkvertrag bezeichnet, obwohl es sich eigentlich um normale Arbeitsverhältnisse handelt. Auf diese Weise könne die Anwendung des gesamten Arbeitsrechts umgangen werden.

Abweichende Regelungen sollen möglich sein

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nur noch höchstens 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden können. Allerdings soll es möglich sein, in einem Tarifvertrag der Einsatzbranche oder auf Grund eines solchen Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichende Regelungen zu treffen.

Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages sollen in nicht tarifgebundenen Unternehmen die tariflichen Regelungen zur Höchstüberlassungsdauer inhaltsgleich durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen übernommen werden können.

Gleicher Lohn nach neun Monaten

Ferner plant die Bundesregierung, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Abweichungen sollen allerdings auch hier möglich sein, nämlich dann, wenn durch (Branchen-)Zuschlagstarifverträge sichergestellt wird, dass Leiharbeitnehmer stufenweise an ein in der Einsatzbranche „gleichwertiges“ Arbeitsentgelt herangeführt werden. Außerdem sollen Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden können.

Um den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern, sollen bei einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung der vermeintliche Werkunternehmer und sein Auftraggeber künftig genauso behandelt werden wie jene, die illegal Arbeitnehmerüberlassung betreiben. Außerdem soll, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, klargestellt werden, dass ein Arbeitsverhältnis, unabhängig von der Bezeichnung und dem formalen Inhalt des Vertrages vorliegt, wenn dies der tatsächlichen Vertragsdurchführung entspricht.

Antrag der Linken

Die Linke fordert eine strikte Begrenzung von Leiharbeit und eine wirksame Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen. In einem Antrag (18/9664) kritisiert die Fraktion, dass der von der Bundesregierung dazu vorgelegte Gesetzentwurf dem Problem „in keiner Weise“ gerecht werde.

Die Linke verlangt deshalb, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an verschiedenen Stellen zu ändern. So soll unter anderem das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bereits ab dem ersten Einsatztag ohne Ausnahme gelten. Die dauerhafte Besetzung von Arbeitsplätzen mit Leiharbeitnehmern soll verboten werden. Der vorübergehende Einsatz von Leiharbeitern soll auf drei Monate begrenzt werden.

Ferner sollen sie aufgrund ihrer hohen Flexibilität einen „Flexibilitätsausgleich“ in Höhe von zehn Prozent ihres Bruttolohnes erhalten. Zur Verhinderung von Scheinwerkverträgen soll unter anderem die Beweislast, dass ein Werkvertrag rechtmäßig ist, dem Auftraggeber zugewiesen und Sozialstandards für Werkverträge festgelegt werden. Betriebs- und Personalräte sollen ein „zwingendes Mitbestimmungsrecht“ bei Werkverträgen und Leiharbeit haben, heißt es in dem Antrag weiter.

Antrag der Grünen

Auch Bündnis 90/Die Grünen wollen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verhindern. In ihrem Antrag (18/7370) verlangen sie von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Leiharbeit reformieren, den Missbrauch von Werkverträgen unterbinden, die Schein-Selbstständigkeit verhindern und die Position der Beschäftigten stärken soll.

Unter anderem soll im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Tag festgeschrieben werden. Auf eine Höchstüberlassungsdauer soll dann verzichtet werden, da sie nach Ansicht der Grünen nicht mehr nötig sei. Um Missbrauch bei Werkverträgen zu verhindern, sollen die Prüfkriterien verändert werden. Außerdem sollen Betriebsräte mehr Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen bekommen. (che/12.10.2016)

Zeit: Montag, 17. Oktober 2016, 12.30 bis 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Sachverständigenliste:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V.
Tarifgemeinschaft Zeitarbeit
Deutscher Gewerkschaftsbund
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung
Prof. Dr. Gregor Thüsing
Prof. Dr. Martin Henssler
Damienne Cellier
Prof. Franz Josef Düwell
Prof. Dr. Christiane Brors
Prof. Dr. Stefan Sell

Schriftliche Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 17. Oktober 2016, Ausschussdrucksache 18(11)761, 14.10.2016

Textquelle: Deutscher Bundestag: Anhörung zu Leiharbeit und Werkverträgen, 11.10.2016