30.05.2016, Berlin

Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum 9. SGB II-Änderungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages

Hartz IV wird einfacher! Und Bürokratie in den Jobcentern wird endlich abgebaut! Oder doch nicht? Kommt vielleicht was ganz anderes dabei heraus? Ist man als Rechtsvereinfachung gestartet und bei einer Rechtsverschärfung gelandet?

Am Montag geht es genau um diese Fragen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages führt eine Sachverständigen-Anhörung zum geplanten „Rechtsvereinfachungsgesetz“ durch – mit dem 9. SGB II-Änderungsgesetz soll Bürokratie in den Jobcentern abgebaut und das Recht vereinfacht werden. Allerdings kann und muss man das anders sehen – in vielerlei Hinsicht entpuppt sich das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ als ein „Rechtsverschärfungsgesetz“ für die betroffenen Hartz IV-Empfänger. Und die Jobcenter, so meine Prognose, werden am Ende mehr und nicht weniger zu tun bekommen.
Wer sich für die Stellungnahmen der geladenen Sachverständigen interessiert, darunter auch meine, kann die hier als Ausschussdrucksache herunterladen.

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