Die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Rente mit 63“ – auf die derzeit so einige Arbeitnehmer warten – mal ganz anders: Immer mehr Hartz-IV-Empfänger müssen in Frührente – und das mit oftmals hohen Abschlägen von einer im Regelfall schon niedrigen Altersrente. Und dies geschieht häufig nicht freiwillig, denn die Gesetzeslage ist eindeutig: Wer Hartz IV bezieht, ist verpflichtet, mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beantragen.
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