Viele werden in den vergangenen Monaten die Berichterstattung über den „Fall Mollath“ verfolgt haben – und darunter wird es viele Menschen geben, deren Gemütszustand sich von anfangs distanziert über irritiert bis zunehmend entgeistert und empört verändert haben wird. Dies vor allem deshalb, weil neben der von außen grundsätzlich immer schwer zu beurteilenden Frage, weswegen dieser Mann eigentlich seit 7 Jahren (!) in der geschlossenen Psychiatrie weggeschlossen ist, dem einen oder der anderen bewusst geworden ist, dass es in diesem Land einen Paragrafen gibt, bei dessen Aktivierung man einen Menschen auf unabsehbare Zeit – im schlimmsten Fall bis zum Tod – wegsperren kann: Es geht hier um den § 63 StGB: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
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