Das Thema „Minijobs“ bzw. die Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung – landläufig als „400- bzw. neuerdings 450-Euro-Jobs“ bekannt – wurde diese Tage im Kontext der Erinnerungsbeiträge zu zehn Jahre „Agenda 2010“ immer wieder einmal erwähnt. Man darf und muss an dieser Stelle aber gleich darauf hinweisen, dass die „Hartz-Kommission“ in ihrem im August 2002 veröffentlichten Abschlussbericht eine Ausweitung der „Minijobs“ nur für den Bereich der Privathaushalte vorgeschlagen hatte, mit der Hoffnung, dort und damit die weit verbreitete Schwarzarbeit der Putzhilfen legalisieren zu können. Die damalige Schröder-Regierung hat dies dann aber generalisiert und in der Folge ist die geringfügige Beschäftigung – sowohl in ihrer Form der ausschließlichen wie aber auch in Gestalt der nebenberuflichen Beschäftigung auf dieser Basis – stark angestiegen. In den vergangenen Jahren wurden die „Minijobs“ immer wieder kritisch diskutiert, vor allem hinsichtlich der mit ihnen verbundenen „Verdrängungseffekte“ in bestimmten Branchen (Einzelhandel sowie Hotel- und Gaststättengewerbe seien hier als Beispiele genannt), also die Umwandlung „richtiger“, weil normal sozialversicherungspflichtiger Teilzeit und Vollzeit, wie auch hinsichtlich der negativen Effekte für Frauen, die einen großen Anteil der „Minijobs“ ausüben. Fast fünf Millionen Menschen haben ausschließlich einen oder zwei Minijobs, mehr als zwei Drittel von ihnen sind Frauen.
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