Auf dieser Seite wurde ja bereits mehrfach über das „besondere“ Verhältnisse der Kirchen mit ihren Sonderrechten im Arbeitsrecht beispielsweise und der Tatsache einer zumeist vollständigen Finanzierung ihrer Einrichtungen aus Steuer- und Beitragsmitteln berichtet. Darüber kann man durchaus begründet unterschiedlicher Auffassung sein. Aber das, worüber jetzt zu berichten ist, sprengt jeden Rahmen des Zumutbaren: Der Kölner-Stadt-Anzeiger berichtet, dass eine vergewaltigte Frau von zwei Krankenhäusern in katholischer Trägerschaft in Köln abgewiesen worden ist – mit dem „Argument“ eines Verbots der Beweissicherung und der „Pille danach“!
>> mehr