Wenn man etwas damit beginnt, dass man schreibt: „Eigentlich ist es ganz einfach“, dann folgt zumeist das relativierende, zuweilen sogar das den Sachverhalt in sein Gegenteil verkehrende „aber leider in der Praxis nicht“ sofort. Genau so verhält es sich mit dem Begriff „Inklusion“, der jetzt überall und immer öfter verwendet wird – und gerade hier ist ein „eigentlich, aber leider …“ mehr als angebracht.
Denn „eigentlich“ ist der Sachverhalt eindeutig: Seit dem Jahr 2009 ist die „UN-Behindertenrechtskonvention“ nach der Ratifizierung auch in Deutschland eine gültige Rechtsvorschrift. Mit dieser Konvention verbunden ist die Aufforderung an die ratifizierenden Staaten, z.B. für ein „inklusives Schulsystem“ zu sorgen.

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