Vor dem Hintergrund der heute beschlossenen Einführung des Betreuungsgeldes sowie des offensichtlichen Mangels an Betreuungsplätzen für die unter dreijährigen Kinder in vielen Regionen Westdeutschlands im Vorfeld des im August 2013 wirksam werdenden Rechtsanspruchs auf einen solchen ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mainz ein Meilenstein: Stadt muss bei Rechtsanspruch privaten Krippenplatz bezahlen
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