Die Bundesregierung hat seit 2010 ein Milliarden-Sparprogramm in der Arbeitsmarktpolitik aufgelegt und umgesetzt – übrigens das größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat immer legitimatorisch zu argumentieren versucht, dass ja auch die Zahl der Arbeitslosen rückläufig sei und man dann auch weniger Geld benötige für deren Wiedereingliederung – denn gespart werden muss und wird vor allem im Bereich der aktiven Arbeitsförderung, sind die Geldleistungen doch festgeschrieben. Man geht also an die so genannten „Ermessensleistungen“ ran, also beispielsweise den beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen oder der öffentlich geförderten Beschäftigung. Da kann es nicht verwundern, dass die Förderintensität deutlich zurückgegangen ist.
Und dieser Sparkurs wird auch im kommenden Jahr nach den Haushaltsplanung des Bundes keine Ende finden.
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