Wieder einmal hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Gesetzgeber in die Schranken gewiesen und der Untätigkeit überführt: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Ein zentraler und in dieser Schlichtheit so wichtiger Satz in der Erläuterung der heutigen Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Grundleistungen in Form der Geldleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

>> mehr